Przedsiębiorstwo Usług Elektronicznych TRAK sp.j. übernimmt die Garantie für die erbrachten Dienstleistungen und die gelieferte Geräte.

Garantie für die erbrachte Dienstleistung:

  • die Standardgarantie wird für 6 Monate ab dem Datum der Ausstellung einer Rechnung für die erbrachte Dienstleistung gewährt
  • die Basis der Garantie ist der Kaufbeleg und die Garantiekarte, falls ausgestellt
  • die Standardgarantie umfasst die durchgeführte Reparatur
  • die Garantie auf die aufgeführten Komponenten entspricht der Herstellergarantie
  • das Angebot für die verlängerte Garantiezeit auf Anfrage des Kunden vorgelegt wird
  • das Angebot für zusätzliche Garantiebedingungen auf Anfrage des Kunden vorgelegt wird
  • die Garantie gilt nicht bei Beschädigung der Garantieplomben, bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Gerätes, bei mechanischen Beschädigungen, bei Schäden durch elektrische Überspannung, bei Eingriffen (über den vom Hersteller vorgesehenen Betrieb hinaus) in das Gerät durch Dritte ohne Zustimmung des Vertreters von P.U.E. TRAK sp.j.
  • die Garantie erstreckt sich nicht auf die im Betriebshandbuch vorgesehenen Wartungsarbeiten
  • P.U.E. TRAK sp.j. unternimmt alle Anstrengungen, um den Defekt sofort zu beheben und die volle Funktionsfähigkeit des Geräts wiederherzustellen. Die Frist für die Behebung des Mangels und die Reparatur der Ausrüstung ist je nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen unterschiedlich lang.
  • Der Besteller, der ein Gewährleistungsrecht für das reparierte Gerät hat, ist verpflichtet, bei Feststellung eines Mangels P.U.E. TRAK sp.j. unverzüglich darüber zu informieren.
  • Der Kunde, der das Gewährleistungsrecht für das reparierte Gerät hat, ist verpflichtet, bei Feststellung des Mangels das Gerät unverzüglich vor weiteren Schadenersatzprozessen zu schützen.
  • Der Besteller, der das Gewährleistungsrecht für das reparierte Gerät hat, ist verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten an den Service von P.U.E. TRAK sp.j. zu liefern.
  • Im Falle eines ungerechtfertigten Reparaturverlangens trägt der Kunde, der das Recht auf Garantie für das reparierte Gerät hat, alle Kosten, die mit der Lieferung des Geräts, seiner Reparatur und Abholung verbunden sind, und im Falle der Reparatur des Geräts beim Benutzer – die Kosten der Reparatur und der Reise der Mitarbeiter von P.U.E. TRAK sp.j. zum Ort der Reparatur des Geräts. Als ungerechtfertigt gilt der Antrag auf Reparatur, vor allem der Antrag auf Beseitigung des Schadens, Durchführung von Wartungs- oder Installationsarbeiten, die nicht unter die Garantie fallen, und der Antrag auf Garantiereparatur trotz Verlust der Garantierechte.
  • Alle Streitigkeiten, die sich im Rahmen der Ausübung der Garantierechte zwischen P.U.E. TRAK sp.j. und dem Kunden, der das Garantierecht für das reparierte Gerät hat, ergeben, werden zunächst in der Absicht einer gütlichen Einigung beigelegt. Ist dies jedoch nicht möglich oder für eine der streitenden Parteien unbefriedigend, werden alle Streitigkeiten vor Gericht entschieden.

Garantie für die gelieferte Ausrüstung:

  • die Garantie mit der Herstellergarantie übereinstimmt
  • beim Verkauf des Produkts mit externer Herstellergarantie ist P.U.E. TRAK sp.j. nicht an der Garantie beteiligt
  • die Garantie ist gültig, wenn der Kunde die Hinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung befolgt hat