Allgemeine Nutzungsbedingungen der TRAK-Dienste
1. P.U.E. TRAK sp.j. funktioniert auf der Grundlage der Vorschriften und der Preisliste der Wartungsdienste.
2. Der Kunde, der die Ausrüstung im Dienst lässt, akzeptiert diese Bestimmungen.
3. Die Computergeräte werden am Hauptsitz der Firma TRAK, Stare Żegrze 50 61-249 Poznań, zur Wartung entgegengenommen, oder die Geräte werden von einem TRAK-Mitarbeiter am Standort der Geräte abgeholt. Im Falle der Annahme eines Versandauftrags meldet der Kunde den Defekt, indem er das entsprechende TRAK-Antragsformular ausfüllt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Daten anzugeben, die für die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Zwecke verwendet werden, und die Verwaltung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie.
5. Lieferungen, die Geräte zur Reparatur per Nachnahme oder auf Kosten von TRAK enthalten, werden nicht angenommen.
6. Voraussetzung für die Versicherung ist, dass der Kurier den Inhalt des Pakets entsprechend der angegebenen Modell- und Seriennummer bestätigt.
7. Jeder Dienstleistungsauftrag besteht aus aufeinanderfolgenden Status:

  • Zuweisung einer Servicenummer,
  • Annahme des Antrags,
  • eine Diagnose der Fehlfunktion,
  • Festlegung der Kosten und der Frist für die Reparatur,
  • Abschluss der Reparatur – Information an den Kunden,
  • das Gerät zur Reparatur an den Kunden freizugeben.

8. Die „ANNAHME DER ANTRAGS“ enthält Informationen, die es dem Kunden ermöglichen, den TRAK-Service zu kontaktieren und den Reparaturstatus zu überprüfen.
9. Die für den Service gelieferte Ausrüstung muss vollständig sein. Auf Wunsch des Kunden kann das Servicezentrum unvollständige Geräte annehmen. Sollte sich eine Reparatur jedoch als unmöglich erweisen, wird dem Kunden die Diagnose des Geräts gemäß der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.
10. Die zum Service zugelassenen Geräte werden einer Diagnose unterzogen, um den genauen Defekt zu bestimmen – die Diagnose ist mit Ausnahme von Punkt 10a und 10b kostenlos.
10a. Durch die Übergabe des Geräts zur Reparatur erklärt sich der Kunde bereit, das Gerät ohne Angabe von Kosten bis zu 165 PLN Netto zu reparieren.
10b. Die Diagnose von Solar- und Windwechselrichtern ist kostenpflichtig und beläuft sich auf 100 PLN Netto. Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Kunde mit der Reparatur einverstanden ist.
11. Alle zur Reparatur angenommenen Geräte werden gereinigt. Die Reinigung ist kostenlos. Ansonsten richten sich die Kosten nach der Preisliste.
12. Wenn das Gerät unter die Garantie fällt, ist der Kunde verpflichtet, mit dem Gerät einen Kaufnachweis oder eine Garantiekarte vorzulegen.
13. Falls der Computer, die Festplatte, das System oder ein anderes Gerät oder ein Teil der Hardware oder Software so passwortgeschützt ist, dass es unmöglich ist, die Hardware zu reparieren oder zu überprüfen, und der Kunde bei der Abnahme nicht über diese Tatsache informiert und die Passwörter nicht zur Verfügung stellt oder entfernt, wird die Reparaturzeit ab dem Datum der Lieferung der erforderlichen Passwörter durch den Kunden gerechnet.
14. Die maximale Reparaturzeit der Geräte beträgt 14 Arbeitstage ab Lieferung an den Service, bei Reparaturen mit einem besonderen Schwierigkeitsgrad (z.B. Einbringung von Komponenten) wird die Reparaturzeit nach Abstimmung mit dem Kunden verlängert.
15. Das einzige Dokument, das zur Abholung von Ausrüstung beim Service berechtigt, ist „ANNAHME DES ANTRAGS“. Die Firma TRAK behält sich vor, kein Duplikat auszustellen und ist nicht für die Folgen ihres Verlustes verantwortlich.
16) TRAK haftet nicht für Daten, die auf den Datenträgern der zur Reparatur angenommenen Geräte zurückbleiben, wenn der Auftraggeber sich nicht für den Datenarchivierungsdienst entscheidet. Die Software, die auf den Geräten des Kunden oder auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Medien installiert ist, ist das ausschließliche Eigentum des Kunden.
17. Für Geräte, die nach 14 Tagen nach Abschluss der Reparatur nicht abgeholt wurden, berechnet die TRAK Lager- und Versicherungskosten der Geräte in Höhe von 2% des Servicewertes für jeden Tag der Verspätung.
18. Computerausrüstung, die nach Ablauf von 60 Tagen nach Abschluss der Reparatur nicht abgeholt wurde, wird an die TRAK abgetreten.
19. TRAK bietet eine 3-monatige Garantie für die erbrachten Dienstleistungen, beginnend mit dem Datum der Leistungserbringung. Bei Garantiereparaturen verlängert sich die Garantiezeit um die Dauer des Verbleibs des Geräts im Service. Ausnahmen sind Reparaturen der Geräte nach Fehlern, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind und die unten aufgeführt sind. Die Garantie erstreckt sich nur auf die im Serviceauftrag angegebenen Elemente und Tätigkeiten, wie sie von TRAK ausgeführt werden. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten an die Reparaturwerkstatt zu liefern. Im Falle eines ungerechtfertigten Garantieanspruchs stellt TRAK dem Antragsteller die Kosten für die Diagnose in Rechnung.
20. TRAK haftet nicht für die Auswirkungen eines schlechten Betriebs der Ausrüstung, bevor sie zur Reparatur angenommen wird, oder für Schäden, die entstehen, wenn andere Stellen als TRAK versuchen, die Ausrüstung zu reparieren. Vorsätzliches Entfernen oder Beschädigen der Garantiesiegel und eigenständige Änderungen an den bei TRAK gewarteten Geräten führen zum Verlust der Garantie für die erbrachte Leistung.
21. Folgendes wird von der Garantie auf die Komponenten nicht abgedeckt:

  • mechanische, chemische und thermische Schäden.
  • Schäden, die durch den Betrieb des Geräts unter Bedingungen entstehen, die nicht den in der Garantiekarte des Geräts und der Bedienungsanleitung des Herstellers angegebenen Bedingungen entsprechen.
  • Schäden, die durch unsachgemäße oder nicht mit der Gebrauchs-, Installations-, Lagerungs- oder Wartungsanleitung der Ware übereinstimmende Verwendung, Installation, Lagerung oder Wartung der Ware sowie durch Nichtbeachtung der allgemeinen Betriebsregeln für elektronische Geräte entstehen, und insbesondere nicht auf sonstige Schäden, die durch Fehler oder Unkenntnis des Käufers entstehen.
  • Zufallsschäden unabhängig von den Betriebsbedingungen, die nicht von TRAK verursacht wurden
  • Bauteile, bei denen die Seriennummern unkenntlich gemacht oder zerstört wurden

Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Garantievertrags zwischen TRAK und dem Antragsteller entstehen, werden in erster Linie in der Absicht einer gütlichen Beendigung des Streits beigelegt. Ist dies jedoch nicht möglich oder für eine der streitenden Parteien unbefriedigend, werden alle Streitigkeiten vor Gericht entschieden.
22. Für den Fall, dass eine Reparatur nicht möglich ist, behält sich TRAK das Recht vor, das beschädigte Gerät mit leicht veränderten Ausfallerscheinungen, veränderter Betriebsweise oder gar nicht mehr funktionsfähig zurückzugeben. Dies liegt daran, dass die meisten Motherboard-Chipsätze in SMD- und BGA-Technologie bestückt sind. Außerdem, kann eine schwerwiegendere Fehlfunktion oft erst diagnostiziert werden, nachdem andere invasive Maßnahmen ergriffen wurden.
23. In besonderen Fällen (schwerwiegenderer Fehler, als er bei der Übernahme des Geräts sichtbar war, Einbringung zusätzlicher Komponenten, die für den reibungslosen Betrieb des Geräts erforderlich sind) kann der zuvor festgelegte Reparaturpreis nach vorheriger Absprache mit dem Kunden festgelegt werden. In diesem Fall kann der Kunde von der Reparatur zurücktreten, ohne die Kosten für die Diagnose zu tragen.
24. Die Warenzeichen und Produktmarken der Firmen in den auf den Webseiten der P.U.E. TRAK sp.j. platzierten Anzeigen sind gesetzlich geschützt.